Gemäss UVG ist man als Arbeitgeber verpflichtet, für seine Mitarbeiter bei einem Versicherer oder der SUVA eine Unfallversicherung abzuschliessen. Die Prämien für diese Unfallversicherung im beruflichen Bereich müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Prämien für eine Nichtberufsunfallversicherung hingegen werden auf die Arbeitnehmer überwälzt. In der obligatorischen Deckung sind Leistungen bis zu einem maximalen Lohn von 126.000 Franken eingeschlossen. Eine Unfallversicherung bietet Leistungen, welche bei Erwerbsausfall oder Invalidität greifen:
- Das Taggeld bei Erwerbsunfähigkeit beträgt 80 Prozent des Lohns ab dem 3. Tag
- Die Invalidenrente beträgt 80 bis maximal 90 Prozent des Lohns, als Komplementärrente zur Invalidenversicherung IV
- Sollte es zu einem Todesfall kommen, dann gehen 40 Prozent des versicherten Lohns als Hinterlassenenrente an den Ehepartner bzw. 15 bis 25 Prozent an die Kinder (Waisen-, Vollwaisenrente)
- In der Unfallversicherung sind neben Heilungskosten noch viele weitere Dinge abgedeckt. Dies sind Kostenvergütungen für Behandlungen, ärztlich angeordnete Kuren sowie für Rettungs- und Bergungarbeiten. Zusätzliche Abdeckung gibt es für eine Integritätsentschädigung bei dauernder körperlicher oder geistiger Schädigung aufgrund eines Unfalls
Einschränkungen was die Kostendeckung betrifft gibt es bei der Unfallversicherung aber auch. Diese treten ein, wenn es sich um grobfahrlässige Unfälle handelt. In diesem Fall ist in der Unfallversicherung vorgesehen, dass Leistungen bei den Taggeldern der Nichtberufsunfallversicherung während der ersten beiden Jahre gekürzt werden.