Unfallversicherung

DER HIMMEL IST DAS LIMIT

Die Unfallversicherung ist obligatorisch

Die Unfallversicherung für Arbeitnehmer ist seit dem 1. Januar 1984 laut Bundesgesetz der  Unfallversicherung UVG obligatorisch. In der Schweiz sind damit alle Arbeitnehmer gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Voraussetzung für diese Absicherung mit einer Unfallversicherung ist, dass sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Für Selbstständigerwerbende ist die Unfallversicherung freiwillig.

Die Unfallversicherung bietet diverse Leistungen

Gemäss UVG ist man als Arbeitgeber verpflichtet, für seine Mitarbeiter bei einem Versicherer oder der SUVA eine Unfallversicherung abzuschliessen. Die Prämien für diese Unfallversicherung im beruflichen Bereich müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Prämien für eine Nichtberufsunfallversicherung hingegen werden auf die Arbeitnehmer überwälzt. In der obligatorischen Deckung sind Leistungen bis zu einem maximalen Lohn von 126.000 Franken eingeschlossen. Eine Unfallversicherung bietet  Leistungen, welche bei Erwerbsausfall oder Invalidität greifen:

  • Das Taggeld bei Erwerbsunfähigkeit beträgt 80 Prozent des Lohns ab dem 3. Tag
  • Die Invalidenrente beträgt 80 bis maximal 90 Prozent des Lohns, als Komplementärrente zur Invalidenversicherung IV
  • Sollte es zu einem Todesfall kommen, dann gehen 40 Prozent des versicherten Lohns als Hinterlassenenrente an den Ehepartner bzw. 15 bis 25 Prozent an die Kinder (Waisen-, Vollwaisenrente)
  • In der Unfallversicherung sind neben Heilungskosten noch viele weitere Dinge abgedeckt. Dies sind Kostenvergütungen für Behandlungen, ärztlich angeordnete Kuren sowie für Rettungs- und Bergungarbeiten. Zusätzliche Abdeckung gibt es für eine Integritätsentschädigung bei dauernder körperlicher oder geistiger Schädigung aufgrund eines Unfalls

Einschränkungen was die Kostendeckung betrifft gibt es bei der Unfallversicherung aber auch. Diese treten ein, wenn es sich um grobfahrlässige Unfälle handelt. In diesem Fall ist in der Unfallversicherung vorgesehen, dass Leistungen bei den Taggeldern der Nichtberufsunfallversicherung während der ersten beiden Jahre gekürzt werden.

Die Unfallversicherung schliesst Lücken bei der UVG-Deckung

Es steht dem Arbeitgeber frei, im Rahmen einer Unfallversicherung verschiedene UVG-Zusatzversicherungen nach individuellen Bedürfnissen abzuschliessen. Dies kann bei Invalidität oder Erwerbsausfall einen vollen Lohn für die ersten beiden Tage oder zusätzlich die fehlenden 20 Prozent des Lohns ab dem 3. Tag beinhalten. Versichert werden kann im Rahmen einer Unfallversicherung auch ein Lohnanteil, welcher den Höchstlohn übersteigt. In dieser Versicherung kann im Fall von Invalidität oder Tod ein Invaliditäts- bzw. ein Todesfallkapital eingebunden werden. Weiterhin gibt es beim Abschluss einer Unfallversicherung die Option, eine Kostenbeteiligung oder einen Spitalaufenthalt in einer Privatabteilung in die Leistungen mit aufzunehmen.

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