Das BVG ist für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die schon in der 1. Säule versichert sind und mindestens 1’762.50 Franken (ab 2015) im Monat verdienen obligatorisch. Die obligatorische Versicherung beginnt bei Antrit des Arbeitsverhältnisses, frühestens nach Vollendung des 17 Altersjahres. Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer mit einem Monatslohn unter 1’762.50 Franken, können sich freiwillig versichern lassen.