Die Unfallversicherung für Arbeitnehmer ist seit dem 1. Januar 1984 laut Bundesgesetz der Unfallversicherung UVG obligatorisch. In der Schweiz sind damit alle Arbeitnehmer gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Voraussetzung für diese Absicherung mit einer Unfallversicherung ist, dass sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Für Selbstständigerwerbende ist die Unfallversicherung freiwillig.
Gemäss UVG ist man als Arbeitgeber verpflichtet, für seine Mitarbeiter bei einem Versicherer oder der SUVA eine Unfallversicherung abzuschliessen. Die Prämien für diese Unfallversicherung im beruflichen Bereich müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Prämien für eine Nichtberufsunfallversicherung hingegen werden auf die Arbeitnehmer überwälzt. In der obligatorischen Deckung sind Leistungen bis zu einem maximalen Lohn von 126.000 Franken eingeschlossen. Eine Unfallversicherung bietet Leistungen, welche bei Erwerbsausfall oder Invalidität greifen:
Einschränkungen was die Kostendeckung betrifft gibt es bei der Unfallversicherung aber auch. Diese treten ein, wenn es sich um grobfahrlässige Unfälle handelt. In diesem Fall ist in der Unfallversicherung vorgesehen, dass Leistungen bei den Taggeldern der Nichtberufsunfallversicherung während der ersten beiden Jahre gekürzt werden.
Es steht dem Arbeitgeber frei, im Rahmen einer Unfallversicherung verschiedene UVG-Zusatzversicherungen nach individuellen Bedürfnissen abzuschliessen. Dies kann bei Invalidität oder Erwerbsausfall einen vollen Lohn für die ersten beiden Tage oder zusätzlich die fehlenden 20 Prozent des Lohns ab dem 3. Tag beinhalten. Versichert werden kann im Rahmen einer Unfallversicherung auch ein Lohnanteil, welcher den Höchstlohn übersteigt. In dieser Versicherung kann im Fall von Invalidität oder Tod ein Invaliditäts- bzw. ein Todesfallkapital eingebunden werden. Weiterhin gibt es beim Abschluss einer Unfallversicherung die Option, eine Kostenbeteiligung oder einen Spitalaufenthalt in einer Privatabteilung in die Leistungen mit aufzunehmen.