Für jeden Haus- oder Gebäudebesitzer ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung unumgänglich. Sie liefert umfang-
reichen Schutz vor Schadenersatzansprüchen, welche Drittpersonen geltend machen können, wenn sie vor oder im Gebäude geschädigt worden sind.
Jeder, der im Besitz von Liegenschaften mit Gewerberäumen ist oder als Vermieter von Einfamilienhäusern auftritt, trägt eine grosse Menge an Verantwortung. Deshalb wird eine Gebäudehaftpflichtversicherung zwingend benötigt. Wenn Dritte einen Schaden erleiden, der um oder in Ihrem Haus verursacht wurde, ist man als Eigentümer haftbar. Mit einer Gebäudehaftpflichtversicherung ist man dagegen ausreichend geschützt, denn sie kommt für alle Ansprüche auf, welche der Geschädigte gegenüber dem Besitzer des Gebäudes hat.
Die Gebäudehaftpflichtversicherung greift nicht nur bei Personenschäden, sondern auch bei Sachschäden. Wird ein vor dem Gebäude parkendes Auto von einem herabfallenden Dachziegel beschädigt, so ist dies ein klarer Fall für die Gebäudehaftpflichtversicherung. Auch Anlagen, welche mit dem Gebäude in Verbindung stehen, beispielsweise ein Öltank, sind mit der Gebäudehaftpflichtversicherung abgesichert.
Im Rahmen von Sach- oder Personenschäden, welche in Verbindung mit einem Gebäude stehen, kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Stellt sich heraus, dass die Forderung des Geschädigten nicht gerechtfertigt ist, sorgt die Gebäudehaftpflichtversicherung dafür, dass die unberechtigten Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer abgewehrt werden, notfalls auch vor Gericht.