Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seinen erkrankten Mitarbeitern für eine gewisse Zeit den Lohn weiter auszuzahlen, auch wenn dieser seiner Arbeitsverpflichtung wegen Krankheit nicht nachkommen kann. Mit einer Krankentaggeldversicherung profitiert der Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter längere Zeit ausfallen. Mit der Krankentaggeldversicherung kann man sich im Rahmen der Lohnfortzahlung auf kalkulierbare Kosten verlassen. Bei der Krankentaggeldversicherung ist es ausserdem möglich, dass ein Teil der Prämien auf den Lohn der Angestellten umgelegt wird. Auf diese Weise können zusätzliche Kosten gespart werden. Gegenüber dem Mitarbeiter wird der Arbeitgeber mit der Krankentaggeldversicherung auch seiner Sorgfaltspflicht gerecht, denn dieser ist damit bei längerer Ausfallzeit ebenfalls finanziell abgesichert.
Eine Krankentaggeldversicherung kann ganz individuell auf die Bedürfnisse des Arbeitgebers angepasst werden. Beim Deckungsumfang kann zwischen 1% und 100% des AHV-Lohns gewählt werden. Frei wählbar zwischen 0 und 365 Tagen sind auch die Wartefristen. Wird der Leistungsbeginn aufgeschoben, so verringern sich auch dementsprechend die Prämien. Sämtliche Bestimmungen aus den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) werden bei der Krankentaggeldversicherung berücksichtigt. Ausserdem werden die Leistungen immer mit dem BVG koordiniert. Eine lückenlose Lohnfortzahlung ist damit immer gewährleistet, notfalls sogar bis zu Beginn einer Invalidenrente. Bei vielen Versicherern werden elektronische Lohndeklarationen und Online-Managementsysteme angeboten, was die im Rahmen der Krankentaggeldversicherung notwendige Administration vereinfacht.
Eine Krankentaggeldversicherung schafft beim Arbeitgeber und bei Berufs- und Branchenverbänden eine Entlastung von anfallenden Kosten, die durch eine Lohnfortzahlung entstehen. Die Krankentaggeldversicherung kann deshalb als ideale Versicherungslösung angesehen werden. Sie ist eine freiwillige, jedoch oft gewählte und vor allem empfohlene Versicherung. Für einzelne Branchen mit allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen wie beispielsweise im Gast- oder Baugewerbe ist die Krankentaggeldversicherung obligatorisch.