Bei der Grundversicherung gibt es je nach Kanton und Krankenkasse Unterschiede in den Prämien. Das bedeutet aber nicht, dass die Grundversicherung mit den höchsten Prämien immer die beste für Sie ist. Für die Grundversicherung kann auch die günstigste Krankenkasse gewählt werden, denn Leistungen sind grundsätzlich gesetzlich geregelt.
Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ist die Grundversicherung für alle Personen in der Schweiz obligatorisch. Innerhalb dieser Grundversicherung sind alle Leistungen bei allen Krankenkassen ausnahmslos gleich und wurden vom Gesetzgeber definiert. Sehr unterschiedlich hingegen können die Prämien bei den Krankenkassen ausfallen, weshalb sich auf jeden Fall ein Vergleich lohnt. Wissenswert ist ausserdem, dass jede Krankenkasse dazu verpflichtet ist, jemanden in die Grundversicherung aufzunehmen.
Im Rahmen der Grundversicherung werden Krankheiten, Unfälle und Mutterschaft abgedeckt. Darin ist ein definierter Katalog von Leistungen enthalten. Zu diesen Leistungen der Grundversicherung gehören Behandlungen in einem Spital in dem Kanton, in dem man wohnhaft ist. Inhaltlich sind dies alle notwendigen Untersuchungen, Behandlungen sowie auch Pflegemassnahmen. Von der Grundversicherung werden auch auf ärztliche Anweisung hin notwendige Therapiemassnahmen abgedeckt. Dazu gehören Massnahmen aus den Bereichen Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie etc. Weitere Leistungen, die übernommen werden, sind Krankentransporte, Rettungsaktionen, Badekuren, Arzneimittel und Medikamente und Alternativmedizin.
Wer eine Grundversicherung abschliesst, sollte auf jeden Fall einen Prämienvergleich durchführen. Wer die günstigste Krankenkasse wählt, kann viel Geld sparen. Wer mit den Prämien noch mehr sparen möchte, kann auch eine höhere Franchise wählen. Möglich sind hier 300, 500, 1.000, 1.500, 2.000 oder 2.500 Franken. Das bedeutet, dass man den gewählten Betrag zunächst selbst zahlen muss, bis die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Nach Überschreiten der Franchise wird ein Selbstbehalt von zehn Prozent auf alle übrigen anfallenden Kosten fällig. Hier liegt jedoch bei Kindern die Höchstgrenze bei 350 Franken und bei Erwachsenen bei 700 Franken im Jahr. Keinerlei Kosten für Franchise oder Selbstbehalt werden während der Schwangerschaft verrechnet.