Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Gerade im Arbeitsleben muss man sich dagegen ausreichend schützen und ein hohes Mass an Sicherheit gewähren. Dieses bekommen Sie unter anderem mit einer Betriebshaftpflichtversicherung geboten.
Entstehen Personen- oder Sachschäden, sieht man sich schnell berechtigten Forderungen gegenüber. Dies können Schmerzensgeld, Kompensation für Verdienstausfall und Schadensersatzleistungen sein, für die man ohne Betriebshaftpflichtversicherung persönlich haften müsste. Deshalb gehört für jeden vorausschauenden Geschäftsmann eine Geschäftshaftpflichtversicherung zu den Versicherungen, die unbedingt benötigt werden. Nur wer sich ausreichend schützt, bleibt vor hohen finanziellen Risiken verschont. Die Betriebshaftpflichtversicherung kann ganz auf die betrieblichen Umstände abgestimmt werden, damit optimaler Schutz gewährleistet ist.
Die klassische Betriebshaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz für allgemeine Schadensfälle. Ansprüche aus Personen- oder Sachschäden werden damit ausreichend gedeckt, vorausgesetzt es handelt sich um Schäden, die im Rahmen der beruflichen und betrieblichen Tätigkeiten entstanden sind. Dies gilt für Schäden im Betriebsgebäude genauso wie vor dem Gebäude. Auch Folgekosten für mögliche medizinische Behandlungen bei Personenschäden werden von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Wird in einem Unternehmen von einer Führungskraft eine Entscheidung zu spät getroffen und dadurch ein Schaden an Dritten verursacht, so werden die Kosten im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung durch die Organhaftpflichtversicherung übernommen. In diesem Fall werden Schadenersatzforderungen übernommen, die gegen Organe von Gesellschaften erhoben werden.