Seit 1985 ist die berufliche Vorsorge (BVG), die 2. Säule des Schweizer Sozialsystems. Sie ist auch bekannt als Pensionskasse und trägt dazu bei, den bisherigen Lebensstandard im Alter möglichst aufrechtzuerhalten.
Das BVG ist für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die schon in der 1. Säule versichert sind und mindestens 1’762.50 Franken (ab 2015) im Monat verdienen obligatorisch. Die obligatorische Versicherung beginnt bei Antrit des Arbeitsverhältnisses, frühestens nach Vollendung des 17 Altersjahres. Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer mit einem Monatslohn unter 1’762.50 Franken, können sich freiwillig versichern lassen.
Die berufliche Vorsorge wird nicht wie bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) durch das Umlageverfahren, sondern durch das Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Der Erwerbstätige zahlt für die Rente ein und spart auf das Alter hin.
Pensionskassen führen die berufliche Vorsorge durch. Jede Pensionskasse kann in ihrer Organisationsform stark variieren. Man kann die Vorsorgeeinrichtungen entlang der drei folgenden Eigenschaften unterscheiden: Autonomiegrad, Rechtsform und Verwaltungsfrom.