Die Transportversicherung hat ihren Ursprung in der Seeversicherung, welche als älteste Branche im gesamten Versicherungswesen gilt. Mit einer Transportversicherung werden Güter während des gesamten Transports geschützt. Teilweise sind mit der Transportversicherung auch die Transportmittel gegen Schäden versichert. Die Transportversicherung gliedert sich in folgende Bereiche: Kaskoversicherung, Verkehrshaftungsversicherung und die Güterversicherung.
Mit einer Transportversicherung werden Güter gegen Beschädigung oder Verlust geschützt. Es wird dabei auch von der Güterversicherung gesprochen. Diese Form der Transportversicherung deckt bewegliche Güter, den veranschlagten Gewinn und alle möglichen Folgekosten durch einen Schaden. Mit der Transportversicherung ist es möglich, das Risiko von Verlusten oder Beschädigungen der zu transportierenden Güter in eine sogenannte kalkulierbare Prämie umzuwandeln. In die Transportversicherung ist des Weiteren eine Universalversicherung miteingeschlossen. Durch diese werden einzelne Risiken wie beispielsweise Feuer oder Diebstahl abgedeckt. Ausgenommen sind hier allerdings Abhängigkeiten von bestimmten Eigenschaften der Güter wie beispielsweise Fäulnis bei Früchten.
Die Transportversicherung mit ihrer Kaskoversicherung bietet einen ausreichenden Schutz für die Transportmittel der Güter. Dabei kann es sich um Container-, See- und Flussschiffe oder Rollmaterial auf Schienen handeln. Bei Strassenfahrzeugen ist die Transportversicherung nicht vorgesehen. Hier kann Versicherungsschutz durch eine entsprechende Motorfahrzeugversicherung geschaffen werden. Aufgrund des Risikos müssen Luftfahrzeuge, die zum Gütertransport dienen, speziell versichert werden.
In der Schweiz umfasst eine Transportversicherung häufig die Verkehrshaftung von Logistik- und Speditionsunternehmen, Frachtführern und Lagerhaltern. Von diesen Unternehmen wird gegenüber dem Auftraggeber die Haftung für die anvertrauten Güter übernommen. Speditionen und Frachtführer sind in diesem Fall gegen alle Sach- oder Vermögensschäden versichert. Falls Güter verloren gehen oder beschädigt werden, besteht mit der Transportversicherung ein ausreichender Versicherungsschutz, was bereits für den Be- und Entladevorgang gilt. Gleiches gilt für die Lagerung der Güter bei Warenhaltern, welche im Rahmen der gesetzlichen und/oder vertraglichen Haftpflicht gegen Verlust und Beschädigung von aufbewahrten Waren versichert sind.