Eine Privathaftpflichtversicherung ist nahezu für jeden unverzichtbar und gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Mit dieser Versicherung werden alle Schäden abgedeckt, die durch den Versicherungsnehmer oder die Familienangehörigen verursacht werden. Wer also diese Schäden nicht selbst bezahlen möchte, der sollte sich mit einer Privathaftpflichtversicherung ausreichend schützen.
Wer für Schäden aufkommen muss, die durch einen selbst oder durch Familienangehörige verursacht worden sind, der muss tief in die Kasse greifen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung ist man dagegen ausreichend geschützt. Sie deckt alle Schäden ab, die durch fahrlässiges Verhalten im privaten Bereich entstanden sind. Nicht versichert sind allerdings Schäden, welche mit Absicht gegenüber einer dritten Person verursacht worden sind. Die Privathaftpflichtversicherung deckt ausserdem keine Schäden ab, die bei der Arbeit entstanden sind.
In der Privathaftpflichtversicherung werden gesetzlich alle Personen- oder Sachschäden abgedeckt. Versichert sind ebenfalls Kosten zur Schadensverhütung und Vermögensschäden. Über diese gesetzlichen Versicherungsleistungen hinaus können in der Privathaftpflichtversicherung weitere Schäden abgedeckt werden. Dies ist allerdings abhängig davon, welche Leistungen vom Versicherer angeboten werden. Dies können Anwalts- und Gerichtskosten sein, sowie Parteientschädigungen und Schadenvergütungskosten und Kosten, die durch eine notwendige Expertise entstehen.
Bei einigen Versicherungsgesellschaften besteht die Option, weitere Risiken im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung abzudecken. Dazu gehören beispielsweise Schäden an Fremdfahrzeugen, welche nur gelegentlich genutzt werden. Wer sich ein Pferd leiht, dieses vorübergehend bei sich hält oder bei einem Ausflug darauf reitet, kann sich ebenfalls gegen dabei mögliche entstehende Schäden schützen. Auch Schäden, die bei der Tätigkeit als Jäger, Sportlehrer, Skilehrer oder Bergführer entstehen können, sind im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung als zusätzliche Versicherungsoption möglich.
Für hauptberufliche oder amtliche Tätigkeiten gibt es im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz. Absichtlich herbeigeführte Schäden sowie absehbare oder in Kauf genommene Schäden werden von der Versicherung ebenfalls nicht übernommen. Ebenfalls nicht gedeckt sind Schäden, die wegen einer übertragenen Krankheit verursacht worden sind. Schäden aus vertraglicher Haftung oder Schäden aufgrund eines Verbrechens sind in der Privathaftpflichtversicherung ebenfalls nicht abgedeckt.